Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen als Pflicht für Unternehmen 

psychischer Stress am Arbeitsplatz. Durchführung einer GBU psych

Wie kommt es dazu, dass die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen aktuell ein so wichtiges Thema darstellt? Im Psychoreport 2015 der DAK wird deutlich, dass psychische Erkrankungen auch für Unternehmen eine große Herausforderung darstellen. Die Arbeitswelt unterliegt heutzutage einem ständigen Wandel. Durch neue Arbeitsmodelle verschwimmen beispielsweise die Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben immer mehr. Die Anforderungen an Beschäftigte sind durch die Globalisierung, strukturelle Veränderungen sowie den Einsatz neuer Technologien immer komplexer geworden und stellen sie immer wieder vor neue Herausforderungen. Von Erwerbstätigen wird ganz selbstverständlich lebenslanges Lernen und hohe Flexibilität gefordert. Unter solchen Faktoren kann Arbeit jedoch schnell zur Belastung werden. In letzter Zeit steht Stress im Arbeitsalltag als Auslöser für psychische Erkrankungen und somit die Bewältigung psychischer Anforderungen immer mehr im Fokus der Öffentlichkeit. Dementsprechend hat der Gesetzgeber auf diese Veränderungen in der Arbeitswelt reagiert. Laut Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeit „so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird“. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen muss somit neben physikalischer Risiken auch hinsichtlich einer Gefährdung durch psychische Belastungen erfolgen. Zudem unterliegen jetzt auch Kleinbetriebe der Dokumentationspflicht bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. 

Gestaltung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Arbeitgeber sind in der Pflicht, die Gefährdung durch psychische Belastungen, welche mit der Arbeit der Beschäftigten einher geht, zu erfassen und zu dokumentieren. Es gilt eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchzuführen und anschließend geeignete Maßnahmen daraus abzuleiten. Bezüglich der Durchführung hat der Gesetzgeber Unternehmen jedoch viel Spielraum gelassen. In der betrieblichen Praxis stellt sich nun die Frage, wie sich diese Belastungen erfassen lassen und wie Unternehmen der Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz sachgerecht nachkommen können? Schließlich lassen sich psychische Belastungen nicht so leicht messen wie beispielsweise die Lautstärke. 

Begrifflichkeiten bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen 

Zunächst muss Klarheit über die Begrifflichkeiten geschaffen werden. Orientierung bieten hier die  ergonomischen Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung nach DIN EN ISO 10075. Unter psychischer Belastung wird die Gesamtheit aller erfassbarer Einflüsse verstanden, die von außen psychisch auf eine Person einwirken. Eine psychische Belastung macht allerdings nicht zwangsläufig krank. Sie ist zunächst wertneutral zu sehen, denn jede Person bringt unterschiedliche Voraussetzungen und vielfältige Bewältigungsstrategien mit. Folgen der Belastung können anregende, aber auch beeinträchtigende Wirkung haben. Die mögliche psychische Belastung wird durch äußere Einflüsse bestimmt, so dass es bei der Gefahrenbeurteilung um eine Erstellung typischer Profile für die einzelnen Tätigkeiten und Berufe geht. Ursachen für Belastungen können beispielsweise in Arbeitsinhalt, der Organisation und der Umgebung der Arbeit, sowie in sozialen Beziehungen begründet liegen. Es gilt die Aspekte in den jeweiligen Merkmalsbereichen zu identifizieren, die häufig als negativ empfunden werden, um später geeignete Folgemaßnahmen in die Wege leiten zu können. 

Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen 

Die Instrumente zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung reichen von Fragebögen über Beobachtungsinterviews bis hin zu Workshops. Ziel sollte es sein ein Verfahren zu wählen, welches die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes bei einem angemessenen Aufwand sachgerecht abdeckt. Zur Erfassung psychischer Belastungen und Identifikation von Problemfeldern ist deshalb eine anonyme Mitarbeiterbefragung ein besonders wirkungsvolles Instrument. Diese Grobanalyse mittels eines Fragebogens hilft, sich unter Einbezug der Betroffenen einen Überblick über die Belastungssituation zu verschaffen. Durch einen großen Themenpool ist jede Befragung einfach auf die jeweilige Situation des Unternehmens anpassbar. Dadurch können die Befragungen in unterschiedlichen Kontexten und mit vielfältigen Zielsetzungen eingesetzt werden. Durch den wiederholten Einsatz wird die langfristige Betrachtung und tiefer gehende Analyse der Ergebnisse im Zeitverlauf möglich. Die Anonymität der Befragung hat maßgeblichen Einfluss darauf, ob die Mitarbeiter überhaupt an der Befragung teilnehmen. Zur Ableitung konkreter Verbesserungsmaßnahmen ist ein möglichst hoher Rücklauf aber von großer Bedeutung. Nur so können auffällige Problemfelder im Nachgang gezielt einer Feinanalyse unterworfen werden. Diese Feinanalyse kann sowohl mit Hilfe von Workshops als auch mit spezialisierten Fragebögen erfolgen. 

Gefährdungsbeurteilung als Mehrwert für unternehmen 

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sollte nicht allein als rechtliche Verpflichtung angesehen werden, sondern auch als Chance zur langfristigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Es gilt die Ergebnisse kombiniert mit einer regelmäßigen Messung auch wirklich nutzbar zu machen und zum Anlass für Veränderungen zu nehmen. Betriebe, die Wert auf gesunde und somit auch motivierte Beschäftigte legen, werden langfristig im Vorteil sein. Nicht nur die Beschäftigten selbst haben ein Interesse daran gesund zu bleiben, auch den Unternehmen sollte etwas daran liegen die gesundheitlichen Fehlbelastungen am Arbeitsplatz zu reduzieren, um so gesunde und leistungsfähige Mitarbeiter zu erhalten. Eine einfach, betriebsspezifisch gestaltete, und in ihrer Wirksamkeit kontrollierte Gefährdungsbeurteilung hilft nicht nur Fehlbeanspruchungen zu vermeiden, im Idealfall schafft sie einen Mehrwert fürs Unternehmen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in Ihrem Unternehmen. Von der inhaltlichen Konzeption bis hin zur technischen Umsetzung können wir Sie mit unserem Team bei allen Prozessschritten unter Einhaltung höchster Datenschutzstandards begleiten. 

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